Habe ich weiterhin Strom, wenn ich wechsle?
Sie müssen als Kunde keine Sorge haben, wenn Sie den Stromanbieter wechseln. Der Netztnutzungsvertrag sorgt dafür, dass Sie weiterhin Strom haben. Sie brauchen keine Angst zu haben, dass Sie im Dunkeln sitzen. Ein Anbieterwechsel ist kein Grund für eine Stromabschaltung.
Welche Energiearten/ Zähler kann ich über Sie wechseln?
✔ Strom: Eintarif – Zähler/ Zweitarif – Zähler
✔ Gas: Zähler jeglicher Art
✔ Nachtspeicher (HT/NT): mit gemeinsamer und getrennter Zählung
✔ Wärmepumpen/ Wärmestrom – Zähler
✔ RLM: Registrierende Leistungsmessung
✔ Photovoltaik – Zähler
✔ Ladesäulen/ Wallbox – Zähler
Was benötigen Sie um einen Wechsel sicher durchzuführen?
✔ Zählernummer
✔ Kundennummer
✔ kWh – Verbrauch
✔ Alles andere übernehmen wir!
✔ …bringen Sie einfach Ihre letzte Abrechnung mit!
Ist mein Strom jetzt grün, wenn ich auf Ökostrom wechsel?
Strom an sich ist einheitlich, jedoch können Sie aktiv wählen, aus welchen Energiequellen Ihr Strom stammt. Die Auswahl reicht von erneuerbaren Energien wie Windkraft und Solarenergie bis zu fossilen Brennstoffen wie Kohle und Atomkraft. Ihre Entscheidung beeinflusst direkt die Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen.
Habe ich am Wechseltag ununterbrochen Strom?
Durch das Energiewirtschaftsgesetz und die Grundversorgungsverordnung ist sichergestellt, dass niemand im Dunkeln sitzen muss. Das ist auch beim Anbieterwechsel so. Der Strom fließt weiter wie gehabt, nur ab diesem Zeitpunkt zahlen SIE weniger.
Muss ich meinen Zähler kostenpflichtig austauschen?
Nein, Sie müssen ihren Zähler nicht kostenpflichtig austauschen, es sei denn Sie möchten Ihren alten Drehstromzähler gegen einen modernen elektrischen Zähler kostenpflichtig austauschen. Ist z.B. ein Zähler defekt, wird dieser vom Netzbetreiber im Normalfall kostenfrei ausgetauscht.
Flackert mein Licht bei Ökostrom?
Da es nur eine Sorte vom Strom gibt, flackert das Licht weder beim Ökostrom noch beim Atomstrom.
Muss ich Angst vor unseriösen Anbietern haben?
Wir übernehmen das Aussortieren von unseriösen Anbietern für Sie, insbesondere solche, die Vorkasse verlangen oder kWh-Pakete anbieten, die später unangenehme Überraschungen mit sich bringen könnten. Durch die sorgfältige Prüfung des Kleingedruckten und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eliminieren wir potenziell dubiose Anbieter im Voraus für Sie.
Erinnert mich jemand an meine Kündigungsfristen?
Wir erinnern alle unsere Kunden rechtzeitig, kurz vor dem jeweiligen Vertragsende. Unseren Erinnerungsservice kann jeder Kunde per Telefon, per E-Mail, per Whatsapp oder Telegram kostenfrei in Anspruch nehmen.
Kann ich meinen Nachtspeicherstrom wechseln?
Natürlich können Sie auch Ihren Nachtspeicher-Tarif über uns wechseln. Dies ist schon seit 2010 in der ganzen Bundesrepublik Deutschland bei uns möglich.
Kann ich auch in Fremdsprachen beraten werden?
Unsere Beratungsdienstleistungen konzentrieren sich hauptsächlich auf die Sprachen Deutsch, Polnisch und Englisch. Durch den Einsatz von technischer Unterstützung, wie zum Beispiel DeepL, ist es uns jedoch möglich, Beratungen in nahezu allen Sprachen anzubieten. Um sicherzustellen, dass Ihre Beratung reibungslos verläuft, empfehlen wir allen Kunden, die eine Beratung in Fremdsprachen wünschen, im Voraus einen Termin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anforderungen bestmöglich zu erfüllen.
Schützt Ihr mich vor Preiserhöhungen?
Wir schützen Sie nicht nur vor Preiserhöhungen, sondern auch vor drohenden Anbieterinsolvenzen. Gleichzeitig kontaktieren wir Sie, wenn sie eine Wechselmöglichkeit haben, um eine höhere Ersparnis zu erreichen.
Muss ich für die Beratung zahlen?
Die Beratung ist für Sie und alle unsere Privatkunden grundsätzlich kostenfrei. Bei Nachtspeicher- und Gewerbekunden können bei hohem Aufwand Kosten (10-20% von der erwirtschafteten Ersparnis) entstehen.
Gibt es Situationen, in denen ich keinen Strom habe?
Durch den Netznutzungsvertrag und die allgemeine Grundversorgung für Haushaltskunden erhalten Sie kontinuierlich Strom, mit Ausnahme von Stromausfällen. Die einzige reguläre Situation, in der die Stromversorgung unterbrochen wird, besteht darin, dass Sie keinen Strom erhalten, wenn Sie Ihre Rechnung beim Anbieter nicht bezahlen.
Wenn ich mich für einen Energieanbieter aus Bayern entscheide, wird dann eine persönliche Ablesung durchgeführt und sind damit zusätzliche Kosten verbunden?
Gemäß dem Netznutzungsvertrag ist es jedem Anbieter gestattet, deutschlandweit Strom/Gas anzubieten. Die Entscheidung darüber, ob Sie selbst den Verbrauch ablesen oder ein Mitarbeiter des örtlichen Netzbetreibers vorbeikommt, liegt in den Händen des Netzbetreibers. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.